Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung und der Vertrieb von Beleuchtungsprodukten und -anlagen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, überdies die Montage und Servicierung von Industriebeleuchtungsanlagen mit Projektmanagement und -steuerung von sonstigen nicht erlaubnispflichtigen Industriedienst- und Energie-
Beratungsleistungen.