Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb, die Projektentwicklung, der Bau und die Vermarktung und die Veräußerung von bebautem und unbebautem Grundbesitz. Gegenstand der Gesellschaft ist ferner, die Planung und Errichtung von weiteren Baulichkeiten auf eigene und fremde Rechnung und die Baubetreuung sowie der An- und Verkauf, die Vermittlung und die Vermietung von Immobilien jeder Art, der Um- und/oder Ausbau und Sanierung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.