Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter des Wohnungshilfe Bremen e.V. (Amtsgericht Bremen, VR 3802 HB) vorzunehmen.
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (23 UStDV), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten i.S.v. § 52 Abs. 2 Ziff. 9 der Abgabenordnung sowie die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.v. § 53 der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- finanzielle Förderung und Bereitstellen von Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände von sozial und/oder wirtschaftlich benachteiligten Bürgerinnen und Bürgern, die die Voraussetzungen nach § 53 Ziffer 1 oder 2 AO erfüllen,
- Beratung und Betreung von obdachlosen und wohnungslosen Menschen,
- Vermittlung des vorgenannten Personenkreises in angemessenen und bezahlbaren Wohnraum,
- Begleitung der Mietverhältnisse, insbesondere auch durch Maßnahmen zur Betreuung der Mieter/innen, um diesen dauerhaftes Wohnen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern