Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Anbieten von Expertisen aus Architektur und Pädagogik, Konzeptionierung und Durchführung individueller Bedarfsermittlungen, Entwicklung und Moderation der Schulentwicklungsplanung, Erstellung von innovativen Lernformaten und Unterrichtskonzepten für Mensch und Raum, Kommunale Schulbau-Beratung, Beratung zur Urbanisierung, Event- und Veranstaltungsmanagement.