Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
Die Verwaltung und Anlage eigenen Vermögens einschließlich des Eingehens, Haltens und Veräußerns von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, wobei die Gesellschaft bei den von ihr gehaltenen Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen auch Leitungsaufgaben übernehmen kann.