Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die genehmigungsfreie Beratung und Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich von Wasseraufbereitungsanlagen und -
technologien, Organisation von Musikdarbietungen und -veranstaltungen und Events, Arbeitnehmerüberlassung,
Organisation, Durchführung und Betreuung von Praktika für ausländische Studenten und Schüler, Vermittlung von
Ferienjobs für Studenten und Schüler, Vermietung von PKW, Beratung von ausländischen Arbeitnehmern, Veranstaltung
von Sportevents, Textilhandel, Organisation von Veranstaltungen jeder Art.