Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Weser-Wohnbau GmbH & Co. KG, die die Projektierung, Durchführung und Abwicklung von Bauvorhaben aller Art für eigene und fremde Rechnung, die Betreuung und Finanzierung von Bauvorhaben, der An- und Verkauf von Grundstücken, das Halten und Verwalten von Immobilien sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen zum Gegenstand hat.