Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Import und Export von sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Waren in Bezug auf die Petrochemie- sowie Bauindustrie, die Durchführung von Architektur- und Innendesign-Dienstleistungen und der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Verwertung sowie Erstellung und Renovierung von Immobilien, ohne eigene Bautätigkeit.