Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung und der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen über das Internet, der Betrieb von Telefondienstleistungen im Rahmen eines Call Centers sowie damit jeweils verbundene Geschäfte, soweit gesetzlich keine Genehmigung hierfür erforderlich ist, ferner die Erstellung von digitalen Währungen und der Handel mit Smart Contracts sowie der Erwerb von Anteilen und das Halten von Beteiligungen an weiteren Unternehmen. Sämtliche damit zusammenhängende Geschäfte sind zulässig.