Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung und Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere haushaltsnahe Dienstleistungen, sowie die Erbringung und Vermittlung von Sach- und Personaldienstleistungen im Baugewerbe und im Bereich der erneuerbaren Energien, sowie Warenhandel mit Spirituosen, Lebensmittel und Tabakwaren, sowie die Vermittlung und der Verkauf von Kunst und Fotografie, sowie die Vermittlung und der Verkauf von Immobilien einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.