Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen im Bereich Sicherheit und Bewachung von Leben und Eigentum gemäß § 34 a GewO und § 6 Bewachungsverordnung, die Erstellung von Sicherheitsanalysen sowie Beratung im Risiko und Sicherheitsbereich, ferner Objekt-, Werk- und Eventschutz, Kontrollgänge, Alarminterventionsdienst, Ermittlungsdienst im In- und Ausland und die Bewachung von Geld- und Werttransporten.