Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb und die Erbringung von Onlinediensten in den Bereichen Partnervermittlung, Dating und Kontaktanbahnung. Die Entwicklung, der Betrieb und das Vermarkten von Software, die Wartung von Kontaktnetzwerken, das Design und die Herstellung von Computerprogrammen zur Datenverarbeitung und -verfolgung; das Design und die Errichtung von Homepages und Internetseiten, sowie weitere Dienstleistung im Internet und weiteren Medien.