Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Einzelhandel mit Parfümerie- und Drogerieartikeln sowie deren Nebensortimenten; der Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln; die Entwicklung von Parfum, die Gestaltung & Realisation von Parfums und Parfumflakons; die Erbringung von Serviceleistungen, die mit den vorgenannten Bereichen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (Planung, Organisation, Durchführung und Vermarktung von Veranstaltungen aller Art, die Erstellung und Umsetzung von Marketingkonzepten und Werbemaßnahmen).