Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbingung von Beratungsleistungen im Bereich der Unternehmens- und Strategieberatung von Firmen im In- und Ausland, sowie die Herstellung und der Vertrieb (online und stationärer Handel) von Waren und digitalen Produkten. Insbesondere von Dekoartikeln, Elektro- und Haushaltswaren, Sport- und Freizeitartikeln, Garten- und Haustierbedarf, Bürobedarf und Schreibwaren, Accessoires sowie alle damit zusammenhängenden geschäftlichen Aktivitäten.