Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Personaldienstleistungen und Personalberatung aller Art, insbesondere die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung und die private Stellen- bzw. Personalvermittlung von Fach- und Führungskräften im Technologie-Bereich vor allem mit Fokus auf die Branchen Luft- und Raumfahrttechnik, Wehrtechnik, Elektronikentwicklung und IT sowie die Durchführung von Dienst- und Werkverträgen.