Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung des eigenen Vermögens, Vermittlung von Geschäften im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung z.B. Schutzmasken und Nitrilhandschuhe, Verwaltung von Immobilien sowie Vermittlung von Handelsgeschäften im In- und Ausland die den Verkauf von Petroleumprodukten, Gas und Strom zum Gegenstand haben und aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.