Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Jugendhilfe und die Förderung der Erziehung.
Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die sozialpädagogische und wirtschaftliche Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Ziel ist die Gabe von Lebenshilfe und Ermöglichung sozialer Integration für Menschen mit und ohne Behinderung. Der Gesellschaftszweck wird durch den Betrieb von teil- und vollstationären Einrichtungen sowie ambulanter Hilfen und Beratungsdienstleistungen verwirklicht. Die Gesellschaft wird überwiegend in Bremerhaven tätig sein.