Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
a) der Import von und der Handel mit Konsumgütern, insbesondere der Handel mit Möbeln, Haushaltswaren und Werkzeugen mit Schwerpunkt eCommerce im B2C-Geschäft sowie die Vornahme aller mit den vorgenannten Gegenständen im Zusammenhang stehender Geschäfte.
b) die Beteiligung - gleichgültig in welcher Rechtsform- an Gesellschaften mit dem unter a) bezeichneten Gegenstand, auch die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung eines Geschäftsbetriebes der unter a ) genannten Art.