Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
der Handel mit Zucker, Salz, Mehl und Lebensmittelspezialitäten aller Art, der Import und Export dieser Waren, ferner die Durchführung von Spedition, Lagerei und Frachtgeschäften, sowie der Erwerb und Betrieb von Unternehmen, Handelsgeschäften und Anlagen, die mit diesem Zweck zusammenhängen.