Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Forschung, Entwicklung und Herstellung sowie Vertrieb von technischen Komponenten für erneuerbare Stromenergie- und Wärmetechnik sowie die Entwicklung von Konzepten zur Umrüstung und zum Bau von Energieproduktions- und abgabesystemen aller Art und für die Erzeugung und Abgabe von Nutzungsenergien aus erneuerbaren Energien durch alternative Energiegewinnungstechniken, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von alternativen dezentralen Energiegewinnungsanlagen und Energieabgabesystemen, insbesondere auch in der Wärmetechnik und Heizung mittels erneuerbarer Energien, zudem die Übernahme und Vergabe von Lizenzen für diese Zwecke.