Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Die Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten aller Art, auch als Generalübernehmer. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich daran zu beteiligen und außerdem sämtliche Geschäfte zu betreiben, welche mit dem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehen.