Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Fertigstellung und der Betrieb von Hotels und gastronomischen Einrichtungen aller Art sowie deren Vermietung und Verpachtung, ferner alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, soweit eine besondere Erlaubnis nicht erforderlich ist und soweit diese im Einzelfalle nicht vorliegt, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung eigener Beteiligungen an Unternehmen.