Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Konzeption, Entwicklung, Einführung und Weiterentwicklung von individuellen Beratungs- und Software-Lösungen und - Produkten; Erbringung von Beratungsleistungen zur IT-gestützten Organisationsentwicklung; Informationstechnische Dienstleistungen; Entwicklung und Betrieb von inländischen und ausländischen Internet- und Technologie-Projekten; Entwicklung und Verkauf von Informations- und Kommunikationstechnologie; Handel mit/Vertrieb von digitalen und physischen Waren aller Art die nicht genehmigungspflichtig sind, sowie Gutscheinen über den Bezug von Waren oder Dienstleistungen; Dropshipping, Fulfillment; Erwerb, Nutzung und Verwertung von Lizenzrechten; Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; Sowie mit den zuvor genannten Punkten zusammenhängende Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.