Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Das Leergutmanagement, An- und Verkauf von Leergut, Primär Getränke Leergut, Sortierungen von Leergut, Zuführung von sortiertem Getränkeleergut in das Pfandsystem, Sortierung von Mehrweg und Einweg, Zuführung Recyclekreislauf von aussortiertem Getränkeleergut Einweg / Mehrweg, Recyclingzuführung von HDPE- und PP-Flaschen und aller damit in Verbindung stehender Tätigkeiten.