Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die zulassungsfreie Einbringung von Trockenbau-, Stuck- und Innendesignarbeiten, Umzugs- und Reinigungsarbeiten aller Art, sowie jede andere hiermit im Zusammenhang stehende Geschäftstätigkeit, die nach Ansicht der Gesellschaft vorteilhaft durchgeführt werden kann oder in Verbindung mit irgendeiner der vorgenannten Geschäftstätigkeiten den Wert des Gesellschaftsvermögens erhöhen wird, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.