Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
-Der nationale sowie internationale Handel mit Waren (nicht lizenzpflichtig); Import und Export von Handelsgütern und dessen Vertrieb im In- und Ausland; Vertrieb von Waren und Handelsgütern im E-Commerce; Vertrieb / Verkauf von Waren über Onlineshops, Ladengeschäften sowie Lagerverkauf.; Betreiben von Onlineshops, Ladengeschäften, sowie Lagerverkauf.