Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an bestehenden oder neu zu errichtenden in- und ausländischen Gesellschaften, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Aktien, im eigenen Namen, sowie überhaupt die Ausübung der Holding-Funktion hinsichtlich anderer Gesellschaften und die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch Beratungsdienstleistungen erbringen.