Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Immobilien und Immobilienvermögen, einschließlich der Verwaltung von Immobilienfonds im eigenen Namen und für Dritte. Die Gesellschaft kann ferner Immobilien und grundstücksgleiche Rechte erwerben, halten, verwalten, vermieten, verpachten und veräußern. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben, zu halten und zu verwalten, insbesondere an solchen mit Bezug zur Immobilienwirtschaft.