Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Übernahme von Erd- und Feuerbestattungen, der Betrieb einer Handelsgärtnerei und deiner Steinmetzerei sowie aller hiermit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft setzt sich zum Ziel, angemessene Bestattungen zu möglichst günstigen Preisen auszuführen. Sie bezweckt nicht die Erzielung von eigenen Gewinnen, sondern arbeitet nach gemeinwirtschaftlichen Prinzipien. Die Gesellschaft ist ein gemeinwirtschaftliches Unternehmen.