Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Die Beteiligung und Übernahme der persönlichen Haftung bei Handelsgesellschaften, insbesondere der Hansa Asphalt Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft, die den Straßen-, Kanal und Betonbau und damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte zum Gegenstand hat.