Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung und Durchführung jedweder Veranstaltungen sowie Gastronomie- und Locationevents aller Art als Veranstalter oder als Servicedienstleister und Agentur. Ferner der Betrieb einer Gastronomie mit Außenbereich und weiteren Eventlocation einschließlich Ausschank von Getränken (GastG erlaubnispflichtig) und Speisen.