Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Import und Export, der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere bezogen auf den Handel mit Kleinkunst, Lebensmittel, Dekorations- und Weihnachtsartikeln, sowie der Erbringung von Beratungsdienstleistungen bezogen auf die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der B.R. Deutschland und der V.R. China.