Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Schulung von Franchisenehmern und ihren Mitarbeitern, die Durchführung von Betreuungen und Ausführung von zentralen Diensten für Franchisenehmer aus dem Franchisesystem unter der Bezeichnung "French Connection" sowie der Ausbau des Franchise Systems und die Betreibung einzelner Franchiseunternehmen und -betriebe.