Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Der Erwerb, das Halten und das Veräußern von Beteiligungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Veräußern, Verwalten und Vermieten von Grundstücken, Gebäuden und grundstücksgleichen Rechten einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte.