Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten ,Verwalten und der An-und Verkauf von Immobilien, die Vermietung und Verpachtung von eigenen Liegenschaften, die Immobilienentwicklung, die Errichtung von Immobilien sowie das Vergeben von Architektur- und Bauleistungen im Bereich Gewerbe, Büro und Gastronomie sowie Einkaufszentren. Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen in jeder zulässigen Form an Unternehmen jeder Rechtsform im In- und Ausland und den damit im Zusammenhang stehenden Geschäften, die Übernahme der Geschäftsführung an verbundenen Unternehmen sowie die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen oder Dritten. Ferner umfasst der Unternehmsgegenstand auch den Erwerb, die Bebauung und den Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten durch die Gesellschaft, den Einbau von Montagefertigteile, Innenausbau, Handel mit Waren jeglicher Art.