Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Wach- und Sicherheitsgewerbe gemäß § 34 a GewO sowie alle Geschäfte, die hiermit im Zusammenhang stehen. Weiter An- und Verkauf von Produkten aller Art und deren Anwendung, Beratung und Vermittlung in Bezug auf Handelsgeschäfte, Durchführung erlaubnisfreier Werk- und Dienstverträge sowie Industrie- und Gebäudereinigungstätigkeiten jeglicher Art.