Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
(1) Zweck der Gesellschaft ist die
a) Förderung von Kunst und Kultur
b) Förderung der Bildung
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) Konzeption, Produktion, Präsentation und Organisation von Kulturprojekten, insbesondere zum zeitgenössischen Tanz, sowie weiterer performativer Künste und Formate;
aa) Konzeption, Gestaltung und Durchführung von Veranstaltungen sowie Veranstaltungs-, Begegnungs- und Vermittlungsformaten für den Austausch zwischen Künstlern, Kunstorganisationen, Kunstförderern und Zuschauern;
b) Weiter- oder Fortbildungsmaßnahmen zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Kulturmanagements; bb) Qualifizierung/Fortbildung von Künstlern und Zuschauern/Laien im Bereich der zeitgenössischen Tanzkunst und Performance-Kunst.
Die Gesellschaft agiert hierbei in regionalen, nationalen und internationalen Netzwerken.
(3) Ein weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln zur Förderung der Kunst und Kultur durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die diese Mittel zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke unmittelbar und ausschließlich zu verwenden hat.