Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien, die Erstellung von Wohn- und Gewerbeimmobilien als Generalunternehmer unter Einschaltung von Subunternehmern, die Erstellung von Wohn- und Gewerbeimmobilien als Bauträger, die Bausanierung und Baurenovierung als Generalunternehmer
unter Einschaltung von Subunternehmern, die Vermietung und der Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien für Dritte und die Vermittlung von Bauaufträgen sämtlicher Art.