Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und Tätigkeit im Bereich der Bohrspülungen und Mediation, der An- und Verkauf von technischen Hilfsmitteln, genehmigungsfreien Chemikalien, Antiquitäten, den Verleih von Magneten, technisches Controlling sowie die Beratung in Gefahrgutfragen, der Erwerb von und Handel mit Immobilien sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, der Betrieb eines Cafés, das Qualitäts-, Compliance- und Integritymanagement und die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen.