Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Transportgeschäfte jeglicher Art, insbesondere Befrachtungsgeschäfte in der See- und Binnenschifffahrt und Zeitchartergeschäfte, Bereederung von See- und Handelsschiffen, als Korrespondenzmakler, als Spediteur, als Lagerhalter, Agenturgeschäfte und Handel von Gütern aller Art sowie der An- und Verkauf von Handelschiffen.