Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Der Handel mit Frischwaren und Feinkostartikeln aller Art sowie der Groß- und Einzelhandel mit solchen Artikeln, der Handel mit Modeartikeln, Onlinevertrieb von Waren aller Art, der Vertrieb von Sonderposten, der Handel mit Möbeln, die Vermittlung von Sportlern und Events, Scouting im Sportbereich und das Kaufen, Sanieren, Verkaufen, Verwalten, Vermieten und Vermitteln von Immobilien.