Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Der Ankauf von Immobilien und Grundstücken, deren Projektierung/Entwicklung und entsprechende bauliche Umgestaltung sowie Neubau von Immobilien durch Subunternehmer und der Verkauf dieser Immobilien sowie aller diesen Zwecken förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.