Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Altenwohn- und Pflegeheimes in und um Bremen und/oder das Haben, Halten und die Verwaltung von Einrichtungen in und um Bremen, die die Überlassung von Wohnraum und das Erbringen von Pflege und Betreuungsleistungen zum Gegenstand haben sowie der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere von Beteiligungen an Gesellschaften und anderen Unternehmen, nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tatigkeiten sowie die Erbringung von Vermögensverwaltungs- und -management-Dienstleistungen.