Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
a) die Beratung und Betreuung von Unternehmen aus der Glücksspielbranche, insbesondere Wettvermittlern,
b) die Vermittlung von Sportwetten,
c) die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an GmbH & Co. KGs, die die Vermittlung von Sportwetten zum Gegenstand haben, und
d) alle damit zusammenhängenden Geschäfte.