Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf, das Halten und der Verkauf von Impact Beteiligungen; Anteiliger oder vollständiger Erwerb, Bertrieb und Verkauf einzelner Projekte oder Energieerzeugungsanlagen; Die Konzeption von Kapitalanlagen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen zur Finanzierung der Projekte oder Energieerzeugungsanlagen und zur Betreuung der Investorinnen und Investoren, die in die Gesellschaft, in die Projekte oder in die Energieerzeugungsanlagen investieren.