Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Erbringen von Dienstleistungen in der Baubranche (Planung, Bau), Beton-, Trockenbau- und Maurerarbeiten, Fliesenverlegungen, Eisenflechtarbeiten sowie Pflasterarbeiten und auch allgemeine Renovierungen und Sanierungen von Immobilien. Ferner die Vermittlung von Bau- und Handwerkeraufträgen sowie Abriss von Altbauten.