Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Die Geschäftsführer sind befugt, Geschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Gegenstand
Die Beteiligung an Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Schüler & Sydow UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit dem Sitz in Bremen.