Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen und aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen im Bereich regenerative Energien erwerben, halten und verwalten sowie jegliche Art von Tätigkeiten und Investitionen im Bereich der Produktion regenerativer Energie einschließlich deren Verteilung und aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ausüben.