Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere der Handel mit Einrichtungsgegenständen und Schönheitsartikeln, der Import und Export von Waren aller Art, insbesondere von Einrichtungsgegenständen und Schönheitsartikeln, der An- und Verkauf von Immobilien, die Verwaltung und Vermietung von Immobilien, die Einrichtung und der Betrieb von Friseursalons sowie Unternehmensberatung.