Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Erforschung von genetischen Ursachen für seltene menschliche Erkrankungen, die Entwicklung von Arzneimitteln für die Behandlung seltener Krankheiten, die präklinische und klinische Forschung zu möglichen Therapieansätzen für seltene menschliche Erkrankungen, die Zusammenarbeit mit akademischen und staatlichen Forschungseinrichtungen zu diesen Zwecken sowie mit forschenden Pharma- und Biotechnologieunternehmen und weiter die Zusammenarbeit mit weiteren gemeinnützigen Gesellschaften, die Patienten mit seltenen Erkrankungen, und deren Familien, unterstützen.